10 Schritte zur rechtskräftigen Patientenverfügung
- Hilfe bei Krankheiten
Für den Fall, dass Sie einmal so krank werden, dass Sie nicht mehr gefragt werden können, welche Behandlung Sie wünschen, können Sie eine Patientenverfügung aufsetzen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier:
Es macht einen großen Unterschied, ob Sie eine Patientenverfügung, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ausstellen, im psychiatrischen Bereich kommen noch die Behandlungsvereinbarung und das psychiatrisches Testament hinzu.
Ihre Patientenverfügung hat nicht nur Konsequenzen für Sie selbst und Ihre Behandlung, sondern auch für die Angehörigen oder nahestehenden Personen, die Sie als Bevollmächtigte einsetzen oder gerade nicht einsetzen. Alle Betroffenen sollten über Ihre Wünsche Bescheid wissen.
Bei nicht verwandten Personen ist es umso wichtiger, sie rechtlich wirksam einzusetzen, sonst wird es vor dem Betreuungsgericht schwierig.
Um zu verstehen, warum eine Patientenverfügung wichtig ist, hilft es, sich klarzumachen, in welchem Moment sie zum Einsatz kommt.
Damit Ihre Patientenverfügung im Ernstfall auch wirklich greift, muss sie schriftlich verfasst und handschriftlich von Ihnen oder einem Notar unterschrieben werden und die Behandlungssituation konkret beschrieben sein. Es ist nicht Pflicht, sich ärztlich oder juristisch beim Verfassen der Verfügung beraten zu lassen.
Allgemeine Formulierungen wie „Ich wünsche keine Apparatemedizin“ sind nicht rechtlich wirksam. Die Verfügung muss konkrete Situationsbeschreibungen und medizinische Behandlungen beschreiben.
Eine Patientenverfügung regelt, in welcher Situation gehandelt werden soll, also z.B. in der Sterbephase, bei Verlust der Kommunikationsfähigkeit über einen längeren Zeitraum, bei Eigen- oder Fremdgefährdung. Außerdem regelt sie, ob medizinische Maßnahmen wie z.B. Dialyse, künstliche Ernährung oder Bluttransfusionen durchgeführt werden sollen oder nicht.
Die Patientenverfügung kann und sollte regelmäßig aktualisiert werden, dies ist jedoch keine Pflicht.
Jederzeit formlos - schriftlich, mündlich oder durch Gesten.
1. Sich nicht erst in einer Notfallsituation, sondern in Ruhe Zeit dafür nehmen. 2. Mit allen Betroffenen darüber sprechen. 3. Sich Beratung holen, auch wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind, 4. Muster für Patientenverfügungen anschauen und probehalber für den eigenen Fall anpassen, 5. Finale Patientenverfügung verfassen, auf rechtliche Verbindlichkeit prüfen lassen und hinterlegen, 6. Patientenverfügung regelmäßig aktualisieren.
Weitere Informationen
Die Rechtsprechung zur Patientenverfügung befindet sich derzeit im Umbruch. Der Bundesgerichtshof hat sich 2016 mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen Patientenverfügungen rechtlich bindend sind.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hält seine Broschüre über das Thema Patientenverfügung laufend aktuell. Es informiert außerdem über die veränderte Rechtslage.