FAQ: Gewaltschutz für Frauen

  • Gewalt gegen Frauen
  • Hilfe bei Lebensfragen

Viele Frauen erleben häusliche Gewalt. Sie sind nicht allein mit dieser Erfahrung und es gibt Hilfe. Das können Sie tun und diese Schritte können Sie einleiten.

Illustration Gewalt gegen Frauen

Häusliche Gewalt trifft vor allem Frauen, sie sind zu über 90 Prozent die Opfer der Misshandlungen.

Sie sollten sofort den Polizeinotruf 110 oder die örtliche Polizeidienststelle anrufen, wenn Sie sich bedroht fühlen. Die Polizei muss bei einem Notruf sofort kommen und hat die Aufgabe die Gewalt zu beenden. Sie muss die Betroffenen vor weitere Gewalt schützen und Straftaten ermitteln.Auch Verwandte, Freunde oder Bekannte können bei vielen Fragen entlasten. Haben Sie den Mut Ihre Gewalterfahrung anderen anzuvertrauen und Hilfe einzufordern.Bringen Sie sich und gegebenenfalls auch ihre Kinder in Sicherheit bis die Polizei kommt, zum Beispiel bei Nachbarn. 

Wenn Sie sich aus der Gewaltsituation zu Hause befreien wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich an das Hilfetelefon 08000116016 wenden oder sich online beraten lassen. Alternativ können Sie direkt Kontakt zu einer Fachberatungsstelle für Betroffene von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt, einer Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt, einem Frauenhaus oder einem Frauennotruf vor Ort aufnehmen, auf Wunsch auch anonym. Eine Zusammenstellung verschiedener Angebote in ganz Deutschland finden Sie hier

Mit dem Gewaltschutzgesetz hat der Staat klargestellt: Es gibt keine Toleranz für Gewalt in den eigenen vier Wänden. Gewaltopfer müssen nicht mehr die vertraute Umgebung aufgeben, um dem Täter zu entfliehen. 
Die Polizei kann bei einem Einsatz vor Ort den Gewalttäter bei Häuslicher Gewalt aus der Wohnung weisen und ihm ein Rückkehrverbot erteilen. Gleiches gilt für Opfer von Nachstellungen (Stalking). 

Das Gewaltschutzgesetz kann längerfristige Schutzmöglichkeiten erreichen:
Wohnungszuweisung: Die Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung zur alleinigen Nutzung durch die Geschädigte. Dies gilt unabhängig davon, wer Allein- oder Miteigentümer beziehungsweise Mieter der Wohnung ist und unabhängig davon, ob Sie verheiratet sind oder nicht.

Schutzanordnungen: Das Gericht kann zu Ihrem Schutz Maßnahmen gegenüber dem Gewalttäter anordnen. Das können sein: Betretungsverbot für die Wohnung der Geschädigten; Näherungsverbot für die Wohnung der Geschädigten; Aufenthaltsverbote zum Beispiel für den Arbeitsplatz der Geschädigten oder den Kindergarten; Kontaktverbote zur Geschädigten (telefonisch, persönlich oder per SMS)

Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung der verletzten Person. Den Antrag können Sie mit Unterstützung einer Rechtsanwältin, der Interventionsstelle oder selbst bei der Rechtsantragstelle im Amtsgericht stellen. Sie wenden sich grundsätzlich an Ihr örtlich zuständiges Amtsgericht. Dort sind die Familiengerichte zuständig, wenn es einen auf Dauer angelegten Haushalt gab. Allgemeine Zivilgerichte sind zuständig, wenn der Haushalt vor mehr als sechs Wochen aufgelöst wurde oder nie in gemeinsamer Haushalt bestand. Bei akuter Gefahr können Schutzanordnungen  im Eilverfahren beantragt werden. 

Zwar ist häusliche Gewalt kein eigener Straftatbestand, aber sie beinhaltet andere Straftatbestände wie zum Beispiel Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung oder Stalking. Gegen all diese Straftaten können Sie selbst gleich nach der Straftat Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft stellen. Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet Ihre Anzeige aufzunehmen und zu ermitteln. 

Täter können, wenn sie sich nicht an die beschlossenen Maßnahmen halten, zu einer Freiheitstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verklagt werden. Dies gilt zusätzlich zu der Strafe für die anderen Straftaten (Körperverletzung, sexuelle Nötigung oder Stalking).

Sie können sich Hilfe für die Strafanzeige oder das Stellen bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt holen. Aber auch in Frauenberatungsstellen kennt man sich mit den rechtlichen Maßnahmen aus und kann helfen. Während Rechtsanwälte in der Regel kostenpflichtig sind, werden Sie in der Frauenberatungsstelle kostenlos unterstützt.