Pflege zu Hause - was zahlt die Pflegeversicherung?
Viele pflegebedürftigen Menschen möchten zu Hause wohnen bleiben. Damit das möglich ist, erhalten sie von der Pflegeversicherung Leistungen. Deren Umfang hängt vom Pflegegrad ab.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 1 bis 5 zustehen. Außerdem finden Sie hier die wichtigsten Informationen zum Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Die Diakonie setzt sich auch für die Verbesserung der Pflegeversicherung ein. Wenn Sie sich dafür interessieren, lesen Sie unsere Vorschläge zu einer Reform der Pflegeversicherung.
Pflege zu Hause - Leistungen für Sie aus der Pflegeversicherung
Der Pflegegrad 1 betrifft Menschen, die am Anfang der Pflegebedürftigkeit stehen und erstmals Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Lesen Sie hier, welche Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 1 zustehen.
Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, erhalten Sie Pflegesachleistungen oder Pflegegeld und vieles mehr. Hier finden Sie ausführliche Informationen über die Leistungen, die Ihnen bei Pflegegrad 2 bis 5 aus der Pflegeversicherung zustehen.
Damit Sie die Leistungen aus der Pflegeversicherungen auch zügig erhalten, informieren wir Sie hier darüber, was Sie bei der Antragstellung beachten müssen.
Im Januar 2017 wurden die drei bis dahin gültigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Sie berücksichtigen die kognitive, psychische und körperliche Beeinträchtigung. Wann Pflegebedürftigkeit vorliegt, wie der Übergang vom alten ins neue System funktioniert, welche Besonderheiten für Kinder gelten und vieles mehr erfahren Sie in dieser Übersicht zum Pflegebedürftigkeitsbegriff.