Fragen und Antworten: Hilfen am Lebensende

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema ambulante und stationäre Angebote für sterbende Menschen und ihre Angehörigen

Eine Frau streichelt einer anderen Frau über den Kopf
© Diakonie/Annette Schrader

Bei einer Versorgung am Lebensende kommen viele Fragen auf: Kann ich auch Zuhause sterben? Wer trägt die Kosten einer palliativer Versorgung und welche Unterstützung bekommen Angehörige? Hier finden Sie Antworten.

Stationäre Hospize sind kleine Einrichtungen mit maximal 16 Einzelzimmern. Sie sind ein Angebot für Menschen, deren Lebenserwartung aufgrund einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Krankheit begrenzt ist. Menschen, die in einem Hospiz leben, benötigen oder erhalten keine Krankenhausbehandlung mehr.

Für die Aufnahme in einem Hospiz muss der Versicherte einen Antrag bei seiner zuständigen Krankenkasse stellen. Die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung muss durch den Hausarzt oder den Vertragsarzt bescheinigt werden. Für die betroffenen Menschen entstehen keine Kosten. Es gibt hier keinen Eigenanteil des Versicherten. Die Kosten werden von den Krankenkassen und ergänzend durch Pflegekassen übernommen sowie durch Spenden finanziert.

Die Diakoniestation in Ihrer Nähe kann Ihnen bei der Suche behilflich sein.

Ja. Kinder- und Jugendhospize richten sich an Kinder beziehungsweise Jugendliche mit lebensverkürzender Erkrankung und deren Familien. Sie bieten wiederkehrende Aufenthalte an, die nicht auf die letzte Lebensphase und das Sterben begrenzt sind, sondern ab dem Zeitpunkt der Diagnose einer lebensverkürzenden Erkrankung in Anspruch genommen werden können. Während dieser Zeit werden die jungen Menschen, ihre Eltern und Geschwister professionell unterstützt, begleitet und entlastet. Sie erhalten die Möglichkeit, sich mit Menschen in einer ähnlichen Situation auszutauschen.

Die Aufnahme im Kinderhospiz- bzw. Jugendhospiz muss – wie die ins Hospiz für Erwachsene – vom behandelnden Arzt bescheinigt werden. Die Eltern müssen für das Kind einen Antrag auf eine stationäre Hospizversorgung bei der jeweiligen Krankenkasse stellen. Die Kosten werden von den Krankenkassen und ergänzend durch Pflegekassen übernommen sowie durch Spenden finanziert. Den erkrankten Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien entstehen für den Aufenthalt im Hospiz keine Kosten.

Ja. Ambulante Hospizdienste bieten unter der Leitung hauptamtlicher Koordinationsfachkräfte Betreuung, Begleitung und Unterstützung. Neben der palliativ-pflegerischen und psychosozialen Beratung Sterbender und ihrer Angehörigen arbeiten sie mit palliativmedizinischen und – pflegerischen Professionen zusammen.

Ein wesentlicher Bestandteil ist der Einsatz geschulter ehrenamtlicher Mitarbeitender in der psychosozialen Begleitung. Die Begleitung junger Menschen kann ab der Diagnose einer zum Tod führenden Erkrankung beginnen und sich über einen langen Zeitraum erstrecken.

Die ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter besuchen, beraten und begleiten schwerkranke und sterbende Menschen – Zuhause, aber auch in Pflegeheimen oder an anderen Orten. Zudem begleiten sie die Angehörigen nach dem Tod des Verstorbenen. Die hauptamtlichen Koordinierungskräfte eines ambulanten Hospizdienstes werden durch die Krankenversicherung gefördert, nicht gedeckte Kosten werden durch Spenden finanziert.

Neben der Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst können Sie sich auch durch die Spezialisierte ambulante Pallativversorgung (SAPV) versorgen lassen oder durch eine Allgemeine Palliativversorgung über einen ambulanten Pflegedienst/Diakoniestation.

Für die sterbenden Menschen und ihre Angehörigen sind Leistungen der ambulanten Hospizdienste kostenfrei. Wenn Menschen durch einen ambulanten Dienst begleitet werden möchten, können sie mit diesem einfach in Kontakt treten. Es bedarf keiner Verordnung durch einen Arzt oder einer Genehmigung durch eine Krankenkasse.

Die Diakoniestation in Ihrer Nähe kann Ihnen sagen, wo sich der nächstegelegene ambulante Hospizdienst befindet.

Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die ambulante Begleitung im Haushalt oder in der Familie mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zuletzt zu ermöglichen. Eine Verordnung für eine stationäre Hospizversorgung gibt es erst, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt, in der Familie, bei Bewohnern einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe eine Versorgung in der jeweiligen Einrichtung nicht ausreicht, weil der palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische und/oder psychosoziale Versorgungsbedarf, der aus der Krankheit resultiert, die Möglichkeiten der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt.

Schwerstkranke und sterbende Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Dabei betreuen spezialisierte so genannte Palliative Care Teams die schwerkranken Menschen – Zuhause, im Pflegeheim oder an anderen Orten. Die Teams bestehen aus spezialisierten Fachpflegekräften und Palliativmedizinern. Sie stehen den Betroffenen rund um die Uhr durch Ruf- und Dienstbereitschaft zur Verfügung. Die Palliative Care Teams arbeiten eng zusammen mit ambulanten Hospizdiensten, stationären Hospizen, Diakoniestationen, Palliativstationen, Seelsorgern, Ergotherapeuten, Musiktherapeuten, und Sozialarbeitern.

Die Spezialisierte Ambulante Versorgung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Einige Diakoniestationen bieten das an. Das Angebot gibt es nicht flächendeckend. Sie können sich aber an Ihre nächste Diakoniestation wenden. Dort erfahren Sie, wer in Ihrer Nähe spezialisierte Ambulante Palliativversorgung anbietet.

Die meisten schwerstkranken und sterbenden Menschen wollen gerne Zuhause in ihrer gewohnten Umgebung die ihnen verbleibende Lebenszeit verbringen. Dahinter steht der Wunsch, in den letzten Tagen möglichst ohne Schmerzen in der Nähe von vertrauten Menschen zu sein. Die AAPV kümmert sich um Patienten und ihr soziales Umfeld, bei denen sich das Lebensende abzeichnet. Sie kommt zu Menschen, die zeitlich aufwändig gepflegt und ärztlich, psychosozial und spirituell betreut werden müssen. Ziel ist es, die hospizlich-palliativen Bedürfnisse der Betroffenen rechtzeitig zu erkennen. Die Selbstbestimmung der Betroffenen steht im Zentrum. Ihre Lebensqualität soll so weit wie möglich erhalten und verbessert werden.

Die Allgemeine Ambulante Versorgung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Angeboten wird die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung von den Diakoniestationen.

Ja. Palliativstationen sind eigenständige Krankenhauseinrichtungen. Dort werden schwerstkranke und sterbende Menschen versorgt, die eine Krankenhausbehandlung benötigen. Die Aufnahme erfolgt durch ärztliche Einweisung. Die Ärzte und Pflegekräfte der Palliativstationen arbeiten eng zusammen mit Seelsorgern, Sozialarbeitern und Psychologen sowie vielfach auch mit ambulanten Hospizdiensten.

Ziel ist es, die Schmerzen der Patienten zu lindern und ihre Gesundheit so weit zu stabilisieren, dass sie entlassen werden können – nach Hause, in ein Pflegeheim oder in ein Hospiz.

Die Patienten werden entweder im Rahmen einer Krankenhausbehandlung auf die Palliativstation verlegt oder direkt vom behandelnden Arzt dorthin eingewiesen. Die Kosten tragen die Krankenkassen.

Redaktion: Diakonie/Justine Schuchardt